Montag, 13. April 2015

"Streit ums DFFB-Direktorat vor Gericht" - Film & TV Kameramann (13.4.15)

http://www.kameramann.de/allgemein/streit-ums-dffb-direktorat-vor-gericht-144520

"... Die Richterin bestätigte eine zuvor von Maintigneux beantragte Einstweilige Verfügung; das Urteil verhindert die Stellenbesetzung vor einem Gerichtsurteil, das in der Hauptsache Maintigneux’ Klage auf einen Dienstvertrag stattgeben könnte. Zur Begründung hieß es u.a., die DFFB sei zwar formal eine GmbH. Jedoch greife Gesellschaftsrecht hier nicht, weil es sich um ein öffentliches Amt handele, dass der Führung jeder anderen Hochschule vergleichbar ist. Daher greife Artikel 33 des Grundgesetzes („Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“) ..."

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