Dienstag, 14. April 2015

Pressemitteilung der Studierenden /// 13.4.15

DIE STUDIERENDEN ZUR ZUKUNFT DER DEUTSCHEN FILM- UND FERNSEHAKADEMIE BERLIN

Aus der heutigen Presseerklärung des Presse- und Informationsamtes des Landes Berlin erfuhr die Akademieöffentlichkeit von Björn Böhnings Plan einer Neuausschreibung des Direktorenpostens. Das Verfahren soll bis auf eine marginale Veränderung – die Erweiterung der Findungskommission durch einen „unabhängigen Experten“ – das gleiche sein, das sich das Kuratorium zuletzt gegeben hatte, und über welches es sich mit der Präsentation Ralph Schwingels hinweggesetzt hatte. Ein Verfahren also, das sich in seinem Verlauf als intransparent und undemokratisch herausgestellt hat und seit Monaten von der Studentenschaft als inakzeptabel kritisiert wird.

Weiter unten werden die Studierenden und die Dozentenschaft aufgerufen, „die ausgestreckte Hand anzunehmen“. Es wird erklärt, das Kuratorium wünsche „den offenen Dialog mit Studierenden und Dozentenschaft“. Es heißt „Nur ein gemeinsamer Dialog über die Weiterentwicklung der DFFB wird einen Weg in die Zukunft weisen können.“

Hinter dieser Rhetorik verbirgt sich einmal mehr der Versuch, einen Alleingang zu kaschieren. Nach dem Rückzug Schwingels, spätestens jedoch mit der Bestätigung der einstweiligen Verfügung in der Anhörung am 10. April musste das Verfahren als gescheitert betrachtet werden. Eine Neuausschreibung kann also nicht als Entgegenkommen betrachtet werden, sondern als erstrittenes Recht.

Es soll nun ein Verfahren wiederholt werden, das zu einer Reihe von Vertrauensbrüchen geführt hat, das unvereinbare Interessenskonflikte zwischen dem Kuratorium und der Akademie offenbart und eklatante Zweifel an der Zusammensetzung des Kuratoriums evoziert hat und zuletzt bis vors Gericht führte.

Das Kuratorium beruft sich auf die Aussage der Richterin, das gewählte Verfahren sei grundsätzlich rechtmäßig gewesen. Dieselbe Richterin erklärte ebenfalls, dass es sich bei der DFFB zwar um eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft handle, sie aber dennoch wie eine öffentliche Hochschule zu behandeln sei. Daraus leiten sich die Grundrechte auf Freiheit von Kunst und Lehre sowie das Recht auf Mitbestimmung ab.

Dieses wurde nicht erst durch die Einführung der Personalie Ralph Schwingels verletzt, sondern bereits in dem Moment, in dem Björn Böhning das Konsensversprechen gebrochen hatte und das Kuratorium in Vertragsverhandlungen mit Julian Pölsler getreten war. Dieser war dem Kuratorium präsentiert worden, obwohl er weder die Stimme des Dozentenvertreters noch die der Studentenvertreterin auf sich hatte ziehen können. Ein solches Verfahren mit einer lediglich beratenden Funktion der akademischen Vertreter in der Findungskommission, das ein tatsächliches Mitbestimmungsrecht nicht garantieren kann, ist vor dem Hintergrund des gegenseitigen offenen Misstrauens zwischen Akademie und Kuratorium als wenig aussichtsreich zu betrachten.

Hervorzuheben ist in dem Zusammenhang auch der Widerspruch zwischen einer Rhetorik des Miteinanders und der Kommunikation neuer, nicht mit der Akademie abgesprochener Pläne, über die Presse. Zudem gab es bis zum heutigen Tag keine Stellungnahme zu den rechtlichen Einwendungen des Anwalts Peter Raue.

An dieser Stelle möchten wir Björn Böhning und das Kuratorium auffordern, die ausgestreckte Hand der Dozenten- und Studentenschaft in Form eines Verfahrensvorschlags vom 10. April anzunehmen und auf dessen Grundlage gemeinsam ein Verfahren zu erarbeiten, das nicht nur rechtmäßig und rechtsstaatlich ist, sondern dem Selbstverständnis der Akademie in seiner Struktur Rechnung trägt und endlich den Diskurs über die Zukunft der DFFB erlaubt, der bis heute einseitig von der Akademie geführt wird.

Wir möchten unsere Bereitschaft zum Dialog erneut betonen. Gleichzeitig möchten wir betonen, dass wir für das Absegnen bereits getroffener Entscheidungen des Kuratoriums nicht zur Verfügung stehen. Wir fordern das Kuratorium höflich auf, den Rahmen für einen Austausch auf Augenhöhe zu schaffen. Ein möglicher Anknüpfungspunkt hierfür wäre der von der Anwältin der unterlegenen Bewerberin ins Spiel gebrachte und von der Akademie gewünschte Vergleich.

Sollten Björn Böhning und das Kuratorium an ihrem Plan festhalten und den Versuch, die DFFB von oben durchzuregieren, fortsetzen, sehen wir uns gezwungen, unseren Anspruch auf Mitbestimmung verfassungsrechtlich prüfen zu lassen und gegebenenfalls zu erstreiten.


Der Rat der Studierenden der DFFB
im Namen der Gemeinschaft der Studierenden

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