Montag, 13. April 2015

Pressemitteilung der Studierenden /// 12.4.15

RICHTERIN BESTÄTIGT: RÜCKZUG AUF GMBH-RECHT UNZULÄSSIG

In der Anhörung am Freitag dem 10. April vor dem Landgericht Berlin, in der Sache Maintigneux gegen die Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin, wurde die bereits vor einigen Wochen von Frau Maintigneux eingereichte einstweilige Verfügung bestätigt. Ein erster Termin zum Hauptsacheverfahren wird nun voraussichtlich im Juni bzw. Juli stattfinden.

Die Studentenschaft der DFFB begrüßt diese Entscheidung.

Zudem befürwortet die Studentenschaft die Einschätzung des Gerichts, dass es sich bei der DFFB formal zwar um eine GmbH, de facto aber eindeutig um eine Institution mit Hochschulcharakter handelt. Die Position des Direktoriums sei also in diesem Sinne, wie bei einer Hochschule, ebenfalls als öffentliches Amt zu betrachten.

Genau in diesem Sinne möchte die Studentenschaft, gemeinsam mit der Dozentenschaft und den Mitarbeitern der Akademie, weiterhin konstruktiv auf eine Neuausschreibung der Stelle des Direktors bzw. der Direktorin und eine Überarbeitung des Prozederes der Berufung des Direktoriums hinwirken. Dem Kuratorium wurde im Zuge dessen bereits ein ausgearbeiteter Verfahrensvorschlag überreicht. Eine Reaktion von Seiten der Senatskanzlei bzw. des Kuratoriums steht hierbei noch aus.

Das Angebot von Seiten Maintigneuxs, in Form eines Vergleichs an Ort und Stelle über den Verfahrensvorschlag zu verhandeln, wurde von den Vertretern der Senatskanzlei abgelehnt.

Die Akademie wird weiterhin versuchen mit dem Kuratorium und Björn Böhning ins Gespräch zu kommen – um sowohl die Zusammensetzung des Kuratoriums als auch das Verfahren zur Berufung einer neuen Direktorin bzw. eines neuen Direktors zu diskutieren.


Der Rat der Studierenden der DFFB
im Namen der Gemeinschaft der Studierenden

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen